Unter Luftdichtheit versteht man eine durchgängige Luftdichtheitsebene, welche ein Gebäude von der Innen- zur Außenseite (luftdicht) abgrenzt.
Eine begrenzte Menge an Löchern (Leckagen) in der luftdichten Ebene wird allgemein als luftdicht bezeichnet (wenn bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden).
Bei der Luftdichtheit geht es nicht um Diffusionsdichtheit (Dampfdichtheit).
Ein normaler Innenputz (Kalk-, Gips- oder Zementputz) ist bspw. ausreichend luftdicht, aber diffusionsoffen (Wasserdampf kann langsam durch das Bauteil geleitet werden).
Bei der Luftdichtheit von Gebäuden geht es um eine Gebäudehülle mit möglichst wenig Leckagen.
Durch Winddruck (und Sog) auf die Gebäudehülle (und Auftrieb in Gebäuden) entstehen Druckunterschiede zwischen den Innenräumen und dem Außenbereich. Aus ungewollten Leckagen kann (speziell bei kühlem Wetter) in kurzer Zeit viel warme Luft aus einem Gebäude entweichen, was zu erhöhten Heizwärmeverlusten (Heizkosten) führt und erhebliche Bauschäden verursachen kann (wenn mitgeführte Luftfeuchtigkeit an kalten Stellen in Bauteilen kondensiert).
Zudem verbessert eine luftdichte Gebäudehülle den Schallschutz und verhindert Zugluft in den Innenbereichen.
Beim Einsatz von Lüftungsanlagen ist eine möglichst luftdichte Gebäudehülle von zentraler Bedeutung, um die optimale Funktion der Anlage zu ermöglichen.
Das Ziel - Energie sparen, Bauschäden vermeiden und eine höhere Behaglichkeit in den Innenräumen.
Die Luftdichtheitsebene eines Gebäudes kann mit dem Differenzdruck-Messverfahren geprüft werden. Dabei wird (mit einem elektrischen Gebläse) ein Unter- bzw. Überdruck von 50 Pascal in einem Gebäude erzeugt und der Leckage-Volumenstrom bestimmt. Auf das Raumvolumen bezogen, ergibt sich daraus die Luftwechselrate (n50-Wert).
Der n50-Wert ist eine anerkannte Größe zur Bestimmung der Luftdichtheit bei Gebäuden und die BlowerDoor Messung (das Differenzdruck-Messverfahren) ein leistungsfähiges und bewährtes Instrument.
Für Neubauten werden in der EnEV (Energieeinsparverordnung) Grenzwerte für den n50-Wert vorgegeben.
Um diese Zielvorgaben zu erfüllen, sind Luftdichtheitsmessungen "im Bau" und "nach Fertigstellung" ein fester Bestandteil der Qualitätskontrolle (und werden in der energetischen Gebäudebilanz besonders belohnt).
Beim Bau eines KfW-Effizienzhauses (und der Nutzung von KfW-Fördermitteln) ist eine Endmessung Pflicht.
Bei der Gebäudesanierung sollten die Grenzwerte der EnEV für den n-50-Wert eingehalten werden.
Wenn eine Lüftungsanlage eingebaut wird, ist der entsprechende Grenzwert verbindlich.
Auch bei der Gebäudesanierung (z.B. bei Dachausbauten) sind Luftdichtheitsprüfungen ein wichtiges Instrument der Qualitätskontrolle.
Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (und der Nutzung von KfW-Fördermitteln) ist eine Luftdichtheitsprüfung i.d.R. erforderlich.
Eine BlowerDoor Messung im Bauprozess ist im Neubau und bei der Sanierung von Bestandsgebäuden sinnvoll, da Fehlstellen in der Gebäudehülle noch mit geringem Aufwand beseitigt werden können.
Mit Hilfe einer Unterdruckmessung (das Gebläse saugt Luft aus dem Gebäude) strömt Außenluft durch vorhandene Leckagen ins Gebäudeinnere. Die Fehlstellen können dann bei einem Gebäuderundgang lokalisiert werden.
Speziell bei kühlen Außentemperaturen lassen sich Leckagen mit einer Wärmebildkamera sehr eindrucksvoll sichtbar machen.
Bei Bestandsgebäuden ist eine Luftdichtheitsprüfung zur Analyse des Ist-Zustandes ein wertvolles Instrument, um Schwachpunkte der Gebäudehülle zu bestimmen.
Bei Bedarf können dann wirkungsvolle Sanierungsmaßnahmen erarbeitet werden.
Unsere Leistungen:
Bei BEG-Projekten (Bundesförderung effiziente Gebäude) wird die Baubegleitung mit 50 % der Kosten gefördert.
Luftdichtheitsprüfungen im Rahmen einer BEG-Baubegleitung sind förderfähige Kosten.
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