Ist Ihr Haus Fit für die Zukunft?

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihr Haus zu modernisieren, dann stellen sich schnell die folgenden Fragen:

  • Welche Maßnahmen sind sinnvoll?
  • Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
  • Können Fördermittel beantragt werden?

Diese Fragen werden ausführlich im Rahmen einer Energieberatung für Wohngebäude bearbeitet.

 

Und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann diese Beratung mit Zuschüssen fördern:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser: Zuschuss max. 650,- Euro,
  • Wohnhäuser ab 3 Wohneinheiten: Zuschuss max. 850,- Euro.

Das geförderte Beratungsformat individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Instrument zur Visualisierung des energetischen Ist-Zustandes und ein übersichtlich gestalteter Fahrplan für die individuelle Gebäudesanierung.

 

Zudem bietet der iSFP zwei Beratungsoptionen:

  1. Komplettsanierung in einem Zuge (zu einem Effizienzhaus), 
  2. Schritt-für-Schritt-Sanierung über einen längeren Zeitraum.

Bei einer Sanierung in Schritten, werden Einzelmaßnahmen planvoll miteinander verknüpft und es wird aufgezeigt, wie eine umfassende Sanierung schrittweise erfolgen kann.

 

Zum Abschluss der Beratung erhalten Sie ein energetisches Sanierungskonzept, welches ausführlich erläutert wird und Ihnen Orientierung und konkrete Unterstützung bei der Umsetzung Ihres persönlichen Sanierungsprojektes gibt. 

 

(Stand: 28.08.2025 / Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben des BAFA.)


Vorteile einer Gebäudesanierung:

  1. Mehr Wohnkomfort,
  2. Geringere Energiekosten,
  3. Wertsteigerung der Immobilie,
  4. Eine gesicherte Altersvorsorge,
  5. Ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz.


Unsere Leistungen:

  • Wir erstellen einen individuellen Sanierungsfahrplan für Ihr Wohngebäude.
  • Wir zeigen Ihnen, welche Förderprogramme Sie nutzen können.
  • Wir Begleitung Sie bei einer Sanierung, machen die energetische Fachplanung und erstellen alle erforderlichen Nachweise.

Bei BEG-Projekten (Bundesförderung effiziente Gebäude) kann die Baubegleitung mit bis zu 50 % der Kosten gefördert werden.